Winterdienst
Der Winter kann kommen- wir schieben Ihren Schnee weg!
Wir bieten die Schneebeseitigung als Weißräumung auf Gehwegen, Garageneinfahrten, Gartenwegen, PKW- Stellplätze und vor Geschäften an. Wir arbeiten von Hand oder auch maschinell. Auf Ihren Wunsch hin bringen wir – sollte es die Gemeinde- oder Kommunalsatzung erlauben – gerne Streugut (Salz oder Splitt) auf.
Der Winterdienst wird als haushaltsnahe Dienstleitung i.S.v. § 35 a EStG nach Finanzgericht Berlin- Brandenburg ( Az. 13 K 13287/10) angesehen und ist somit steuerlich begünstigt, egal ob die Arbeiten auf Ihrem Grundstück oder auf öffentlichen Wegen und Straßen ausgeführt werden.